Die Doppelkarte, Versicherungsbestätigung der Kfz-Haftpflichtversicherung
Kein Auto darf ohne Versicherungsschutz auf der Straße unterwegs sein. Dabei geht es allerdings nicht um die Kaskoversicherung, die entweder als Teilkasko oder als Vollkasko auf freiwilliger Basis abgeschlossen werden kann. Vorgeschrieben ist vielmehr eine Haftpflichtversicherung. Mit dieser Kfz Versicherung sind Schäden versichert, die der Autofahrer durch sein Verhalten verursacht. Kommt es also zu Schäden an Autos oder Personen, kommt die Haftpflichtversicherung für diese Schäden auf. Als Bestätigung gegenüber der Zulassungsstelle, dass eine solche Police tatsächlich besteht, dient die Doppelkarte. Der Begriff ist bis heute gebräuchlich, obwohl das Verfahren bereits vor einigen Jahren modernisiert wurde.

Die Doppelkarte bestätigt die bestehende Versicherung


Ohne den Nachweis über die vorgeschriebene Kfz Versicherung darf die Zulassungsstelle kein Fahrzeug zulassen. Zwischen Neu- und Gebrauchtwagen gibt es hier keinerlei Unterschied. Autofahrer, die einen Wagen zulassen wollen, müssen sich also immer zunächst um eine Versicherung für ihr Kfz bemühen. Erst in einem zweiten Schritt können sie das Auto anmelden. Von der Gesellschaft, bei der man die Kfz Versicherung abschließt, gibt es als Bestätigung die so genannte Doppelkarte. Sie heißt so, weil man sie traditionell in zweifacher Ausfertigung erhielt. Ein Exemplar war für die Zulassungsbehörde gedacht, ein zweites mit dem entsprechenden Stempel für die Versicherung. Die Doppelkarte stellte somit eine Deckungszusage der Versicherung dar, die besagte: Falls der Autofahrer einen Unfall mit dem neu zugelassenen Fahrzeug verursacht, sind die Schäden versichert.

Seit 2003 spricht man in diesem Zusammenhang in der Regel nicht mehr von der Doppelkarte, sondern von der Deckungskarte. Der Name hat sich zwar geändert, gemeint ist aber immer noch dasselbe. Es geht um eine Bestätigung der Versicherung, die bei der Zulassungsstelle vorgelegt werden kann. Seit 2008 ist das Verfahren übrigens vereinfacht. Seither gibt es die so genannte elektronische Versicherungsbestätigung, kurz: eVB. Eine Doppelkarte in Papierform ist nicht mehr erforderlich, weil ein Code aus Buchstaben und Zahlen nun als Nachweis über die abgeschlossene Versicherung dient.